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   ArbG Frankfurt/Main, 07.09.2018 - 23 Ca 521/18   

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ArbG Frankfurt/Main, 07.09.2018 - 23 Ca 521/18 (https://dejure.org/2018,67936)
ArbG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 07.09.2018 - 23 Ca 521/18 (https://dejure.org/2018,67936)
ArbG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 07. September 2018 - 23 Ca 521/18 (https://dejure.org/2018,67936)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (31)

  • BAG, 15.04.2015 - 4 AZR 796/13

    Stichtagsregelung für Leistungen an Gewerkschaftsmitglieder

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 07.09.2018 - 23 Ca 521/18
    Wenn auch den Tarifvertragsparteien als selbständigen Grundrechtsträgern aufgrund der durch Art. 9 Abs. 3 GG geschützten Tarifautonomie ein weiter Gestaltungsspielraum und in Bezug auf die tatsächlichen Gegebenheiten und betroffenen Interessen eine Einschätzungsprärogative bei der Gestaltung von Tarifverträgen zukommt (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BAG 15. April 2015 - 4 AZR 796/13 - Rn. 31 mwN, AP TVG § 3 Nr. 57), finden ihre Regelungsbefugnisse gleichwohl ihre Grenzen in entgegenstehendem zwingenden Gesetzesrecht, wozu u.a. die einfachrechtlichen Diskriminierungsverbote zählen (BAG 27. Mai 2004 - 6 AZR 129/03 - [B 11 2b der Gründe], BAGE 111, 8 = AP TVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 5).

    Sie können tarifvertragliche Ansprüche differenzierend festlegen und bspw. Stichtagsregelungen als "Typisierungen in der Zeit" mit ihren notwendigen Pauschalierungen aus Gründen der Praktikabilität - ungeachtet der damit verbundenen Härten - zur Abgrenzung von begünstigten Personenkreisen kreieren, jedenfalls dann, wenn sich die Wahl des Stichtags am gegebenen Sachverhalt orientiert, vertretbar erscheint und nicht gegen gesetzliche Regelungen verstößt (BAG 15. April 2015 - 4 AZR 796/13 - Rn. 34, AP TVG § 3 Nr. 57; 17. April 2013 - 4 AZR 770/11 - Rn. 26, AP TVÜ § 8 Nr. 1; 15.9.2009 - 9 AZR 685/08 - Rn. 30, AP BGB § 611 Lehrer, Dozenten Nr. 186; 18. Dezember 2008 - 6 AZR 287/07 - Rn. 26, BAGE 129, 93 = AP TVÜ § 11 Nr. 2, jeweils mwN).

  • BAG, 14.12.2005 - 4 AZR 536/04

    Auslegungsregel zur Gleichstellungsabrede - Ankündigung einer

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 07.09.2018 - 23 Ca 521/18
    in der gleichmäßigen Anwendung der einschlägigen Tarifverträge, die für die tarifgebundenen Arbeitnehmer unmittelbar und zwingend gelten, auf alle Beschäftigten (BAG 14. Dezember 2005 - 4 AZR 536/04 - Rn. 16).

    der gleichmäßigen Anwendung der einschlägigen Tarifverträge, die für die tarifgebundenen Arbeitnehmer unmittelbar und zwingend gelten, auf alle Beschäftigten (BAG 14. Dezember 2005 - 4 AZR 536/04 - Rn. 16), nicht vollständig erreichen kann, so ist doch aber davon auszugehen, dass sie dieses Ziel - für den Arbeitnehmer als Adressat der Klausel erkennbar - doch wenigstens so weit wie möglich erreichen will und jedenfalls für diejenigen Arbeitnehmer, die sich nicht auf § 4 Abs. 5 TVG berufen können, der aktuelle.

  • BAG, 14.01.2015 - 7 AZR 880/13

    Auflösende Bedingung - volle Erwerbsminderung

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 07.09.2018 - 23 Ca 521/18
    7 Abs. 2 AGG führt ein Verstoß von Bestimmungen in Vereinbarungen gegen das Benachteiligungsverbot des § 7 Abs. 1 AGG zur Unwirksamkeit der betreffenden Regelung (vgl. BAG, 14. Mai 2013 - 1 AZR 44/12 - Rn. 25; BAG, 25. März 2015 - 5 AZR 458/13 - Rn. 32; BAG 14. Januar 2015 - 7 AZR 880/13 - Rn. 36, BAG 26. November 2011 - 4 AZR 856/09 - Rn. 27).

    Nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 AGG gelten die Diskriminierungsverbote der §§ 1, 7 AGG auch für "kollektivrechtliche Vereinbarungen" von Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen (BAG 20. März. 2012 - 9 AZR 529/10 - Rn. 12; BAG 14. Januar 2015 - 7 AZR 880/13 - Rn. 36; EuGH 08. September. 2011 - C-297/10 - [Hennigs] Rn. 68, Slg. 2011, 1-7965 = AP Richtlinie 2000178/EG Nr. 22; 13. September.

  • BAG, 22.10.2008 - 4 AZR 784/07

    Vertragliche Inbezugnahme eines Tarifvertrags

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 07.09.2018 - 23 Ca 521/18
    Wird mit der Klage die Feststellung begehrt, dass ein bestimmter Tarifvertrag auf ein Arbeitsverhältnis Anwendung findet (vgl. zur grds. Zulässigkeit solcher Elementen Feststellungsklagen BAG 22. Oktober 2008 - 4 AZR 784/07 - Rn. 11 mwN, BAGE 128, 165), ist dieser Tarifvertrag so im Antrag zu benennen, dass keine Zweifel darüber bestehen, welcher Tarifvertrag gemeint ist.

    Auch die Anwendbarkeit eines bestimmten Tarifvertrags oder Tarifwerks auf ein Arbeitsverhältnis kann Gegenstand einer Feststellungsklage sein (st. Rspr. d. BAG, sh. nur BAG 22. Oktober 2008 - 4 AZR 784/07 - Rn. 11 mwN, BAGE 128, 165).

  • BAG, 25.01.2017 - 4 AZR 517/15

    Bestimmtheit eines Feststellungsantrags - Anwendbarkeit von Tarifverträgen des

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 07.09.2018 - 23 Ca 521/18
    Er ist - nach Konkretisierung im Kammertermin - hinreichend bestimmt (§ 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO; sh. ausf, zu den Anforderungen an die Bestimmtheit eines Antrags auf Feststellung, dass ein bestimmter Tarifvertrag auf ein Arbeitsverhältnis anzuwenden ist BAG 25. Januar 2017 - 4 AZR 517/15 - Rn. 16 ff., BAGE 158, 54).

    Es muss zweifelsfrei feststehen, welchem Tarifvertrag welcher Tarifvertragsparteien nach dem in der Vereinbarung einer vertraglichen Verweisungsklausel zum Ausdruck kommenden Willen der Arbeitsvertragsparteien die Arbeitsbedingungen folgen sollen (BAG 5. Juli 2017 - 4 AZR 867/16 - Rn. 16; ausf. BAG 25. Januar 2017 - 4 AZR 517/15 - Rn. 18 ff.).

  • BAG, 11.12.2013 - 4 AZR 473/12

    Vertragsauslegung - Bezugnahme auf Tarifvertrag - Gleichstellungs-abrede

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 07.09.2018 - 23 Ca 521/18
    "Es spricht eine - widerlegbare, aber hier nicht widerlegte - Vermutung bei sogenannten Altverträgen (vgl. dazu BAG 23. Februar 2011 - 4 AZR 536/09 - Rn. 171. mwN; sh. auch BAG 11. Dezember 2013 - 4 AZR 473/12 Rn. 14 ff.) dafür, dass es einem an arbeitsvertraglich in Bezug genommene Tarifverträge gebundenen Arbeitgeber - wie hier die Beklagte - nur darum geht, durch die Bezugnahme die nicht organisierten Arbeitnehmer mit den organisierten hinsichtlich der Geltung des in Bezug genommenen Tarifwerks gleichzustellen.

    Mit einer solchen von einem tarifgebundenen Arbeitgeber gestellten Vertragsklausel sollte die möglicherweise fehlende Gebundenheit des Arbeitnehmers an die im Arbeitsvertrag genannten Tarifverträge ersetzt werden, um jedenfalls zu einer vertraglichen Anwendung des einschlägigen Tarifvertrags zu kommen und damit zu dessen Geltung für alle Beschäftigten (vgl. BAG 11. Dezember 2013 - 4 AZR 473/12 - Rn. 14).

  • BAG, 28.01.2010 - 2 AZR 764/08

    Mittelbare Diskriminierung - Kenntnis der deutschen Schriftsprache

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 07.09.2018 - 23 Ca 521/18
    Nach der Rechtsprechung des BAG ist ein Ziel dann rechtmäßig, wenn es nicht seinerseits diskriminierend und im Übrigen legal ist (BAG 15. Februar 2011-9 AZR 584/09 - Rn. 42, AP TVG § 1 Vorruhestand Nr. 34; 28. Januar 2010 - 2 AZR 764/08 - Rn. 19, BAGE 133, 141 = AP AGG § 3 Nr. 4).
  • BAG, 17.06.2009 - 7 AZR 112/08

    Tarifliche Altersgrenze von 60 Jahren für Piloten

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 07.09.2018 - 23 Ca 521/18
    Jedoch ist aufgrund der weitreichenden Regelungsmacht der Tarifvertragsparteien und deren Einschätzungsprärogative bzgl. der sachlichen Gegebenheiten, der betroffenen Interessen und der Rechtsfolgen deren Beurteilungs- und Ermessensspielraum hinsichtlich der inhaltlichen Gestaltung der Regelung zu berücksichtigen (BAG 17. Juni 2009 - 7 AZR 112/08(A)-Rn. 17mwN, BAGE 131, 113=APTzBfG§ 14Nr.
  • BAG, 15.02.2011 - 9 AZR 584/09

    Tarifliches Übergangsgeld - mittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts -

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 07.09.2018 - 23 Ca 521/18
    Nach der Rechtsprechung des BAG ist ein Ziel dann rechtmäßig, wenn es nicht seinerseits diskriminierend und im Übrigen legal ist (BAG 15. Februar 2011-9 AZR 584/09 - Rn. 42, AP TVG § 1 Vorruhestand Nr. 34; 28. Januar 2010 - 2 AZR 764/08 - Rn. 19, BAGE 133, 141 = AP AGG § 3 Nr. 4).
  • BAG, 18.12.2008 - 6 AZR 287/07

    Kinderbezogene Besitzstandszulage nach Elternzeit

    Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 07.09.2018 - 23 Ca 521/18
    Sie können tarifvertragliche Ansprüche differenzierend festlegen und bspw. Stichtagsregelungen als "Typisierungen in der Zeit" mit ihren notwendigen Pauschalierungen aus Gründen der Praktikabilität - ungeachtet der damit verbundenen Härten - zur Abgrenzung von begünstigten Personenkreisen kreieren, jedenfalls dann, wenn sich die Wahl des Stichtags am gegebenen Sachverhalt orientiert, vertretbar erscheint und nicht gegen gesetzliche Regelungen verstößt (BAG 15. April 2015 - 4 AZR 796/13 - Rn. 34, AP TVG § 3 Nr. 57; 17. April 2013 - 4 AZR 770/11 - Rn. 26, AP TVÜ § 8 Nr. 1; 15.9.2009 - 9 AZR 685/08 - Rn. 30, AP BGB § 611 Lehrer, Dozenten Nr. 186; 18. Dezember 2008 - 6 AZR 287/07 - Rn. 26, BAGE 129, 93 = AP TVÜ § 11 Nr. 2, jeweils mwN).
  • BAG, 17.04.2013 - 4 AZR 770/11

    Bewährungsaufstieg aufgrund tariflicher Besitzstandsregelung

  • BAG, 15.09.2009 - 9 AZR 685/08

    Lehrerpersonalkonzept - nachträgliche Teilnahme

  • BAG, 20.03.2012 - 9 AZR 529/10

    Urlaubsdauer - Altersdiskriminierung

  • BAG, 15.04.2015 - 4 AZR 587/13

    Günstigkeitsvergleich - Sachgruppenvergleich

  • EuGH, 08.09.2011 - C-297/10

    Hennigs - Richtlinie 2000/78/EG - Art. 2 Abs. 2 und Art. 6 Abs. 1 - Charta der

  • BAG, 27.05.2004 - 6 AZR 129/03

    Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien

  • BAG, 05.07.2017 - 4 AZR 867/16

    Bezugnahmeklausel als Gleichstellungsabrede

  • EuGH, 05.03.2009 - C-388/07

    DER GERICHTSHOF STELLT KLAR, UNTER WELCHEN VORAUSSETZUNGEN DIE MITGLIEDSTAATEN

  • BAG, 17.10.2007 - 4 AZR 1005/06

    Konzerntarifvertrag - Bewährungszeiten - Beschäftigungszeiten bei

  • BAG, 27.08.2014 - 4 AZR 518/12

    Feststellungsinteresse

  • BAG, 23.02.2011 - 4 AZR 536/09

    Bezugnahme auf Tarifvertrag durch Arbeitsvertrag und Personal-überleitungsvertrag

  • BAG, 16.11.2011 - 4 AZR 856/09

    Unwirksamkeit einer Tarifbestimmung - (Teil-) Nichtigkeit eines Tarifvertrages

  • BAG, 06.07.2011 - 4 AZR 501/09

    Sachliche Reichweite einer Bezugnahmeklausel bei Ausgliederung - Zulässigkeit

  • BAG, 18.05.2004 - 9 AZR 250/03

    Übergangsversorgung

  • BAG, 16.08.2005 - 9 AZR 378/04

    Übergangsversorgung - Gleichheitssatz

  • BAG, 22.02.2012 - 4 AZR 579/10

    Sachliche Reichweite einer Bezugnahmeklausel bei Ausgliederung - Einwand der

  • BAG, 14.05.2013 - 1 AZR 44/12

    Betriebsvereinbarung - Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen das Verbot der

  • BAG, 25.03.2015 - 5 AZR 458/13

    AGG-widrige Stufenzuordnung - Vertrauensschutz

  • EuGH, 07.06.2012 - C-132/11

    Die Nichtberücksichtigung der Berufserfahrung, die bei einem anderen Unternehmen

  • BAG, 14.12.2011 - 4 AZR 28/10

    Auslegung einer Verweisungsklausel in einem Altersteilzeitarbeitsvertrag

  • BAG, 20.06.2012 - 4 AZR 656/10

    Betriebsübergang - "im Zeitpunkt des Übergangs

  • BAG, 28.04.2021 - 4 AZR 229/20

    vorgezogene Firmenrente, Tarifvertrag Übergangsversorgung für Flugbegleiter,

    Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 7. September 2018 - 23 Ca 521/18 - auch im Übrigen abgeändert und der Tenor zur Klarstellung wie folgt neu gefasst:.
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